Häufig gestellte Fragen in Corona-Zeiten


Sollen Sie trotz Corona Ihren Urlaub antreten?
Wie hoch ist das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus in Ihrem Urlaub?
Macht es überhaupt Sinn, wegen Corona Ihre Reise zu stornieren?
Welche Gründe sprechen für oder gegen Ihren Urlaub?

Hier sind die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Corona und Ihren Urlaub:

Ich bin vollständig geimpft - wohin kann ich aktuell reisen?

Für vollständig Geimpfte und Genesene gibt einen riesigen Vorteil:

Keine Quarantäne-Pflicht bei Rückkehr aus Risiko- oder sogar aus Hochinzidenzgebieten.

Da die Delta-Mutation mittlerweile auch in Deutschland vorherrscht, sind in den kommenden
Wochen keine Virusmutationsgebiete absehbar. Selbst Indien ist "nur noch" Hochinzidenzgebiet.

Geimpfte können also aktuell einen entspannten Urlaub genießen z.B. in:
Spanien, Griechenland, Zypern, Türkei, Malediven, Mexiko, Dom. Republik u.v.m.

Was passiert, wenn mein Reiseziel mit einer Reisewarnung versehen wird?

Mittlerweile sind verschiedene Bundesministerien sowie das RKI in das Thema "Reisewarnung" involviert.

Seit dem 01.07. gibt es für Corona-Risikogebiete keine ReiseWARNUNG mehr. Es wird lediglich abgeraten.
Eine ReiseWARNUNG wird derzeit nur für Hochinzidenzgebiete sowie wenige Virusvariantengebiete ausgesprochen (selbst Indien ist seit 07.07. "nur" noch Hochinzidenzgebiet)
Link zum  RKI

Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht haben und für das Reiseziel wird VOR Reiseantritt eine Reisewarnung ausgesprochen, dann können Sie bei sehr vielen Pauschal-Reiseveranstaltern kostenlos von der Reise zurücktreten. ACHTUNG: nicht mehr bei allen! Z.B. Alltours verweigert in einem solchen Fall die kostenlose Stornierung (Stand 23.07.).

Je nach Reiseveranstalter haben Sie die Wahlmöglichkeit: 1) kostenlos umbuchen/stornieren 2) Reise antreten trotz bestehender Reisewarnung.

Wie es der für Sie verantwortliche Veranstalter handhabt? Rufen Sie uns an - wir sind sehr gerne für Sie da!
Welche Bestimmungen erwarten Sie bei Rückreise nach Deutschland? Rufen Sie uns an - auch hier sind wir tagesaktuell informiert!

Ich reise mit Kindern - was ist zu beachten?

Rückreise aus Risikogebiet:

- Kinder ab 6 Jahre haben Testpflicht

- Kinder unter 6 Jahre müssen sich nicht testen lassen


Rückkehr aus Hochinzidenzgebiet:

- Kinder ab 6 Jahre haben Testpflicht + Quarantänepflicht (10 Tage - ab 5. Tag Möglichkeit "freizutesten")

- Kinder unter 6 Jahre keine Testpflicht, aber Quarantänepflicht (!) mit Möglichkeit "freizutesten"

Als Test-Nachweis wird der zertifizierte Antigen-Schnelltest akzeptiert.
D.h. KEIN Selbsttest, aber auch kein teurer PCR-Test.

Stand 23.07.2021


Rückreise-Regeln Ausw. Amt

Ohne Impfung - wohin kann ich in Urlaub?

Es gibt kein Reiseverbot, wenn man nicht geimpft ist. Allerdings werden die Hürden immer höher.

Für eine Reiserückkehr mit dem Flugzeug (egal aus welchem Reiseziel) besteht für alle Nicht-Geimpften eine Testpflicht.

Ausserdem gilt:

- bei Rückkehr aus Risikogebiet: Testpflicht + Anmedepflicht unter www.einreiseanmeldung.de

- bei Rückkehr aus Hochinzidenzgebiet = Testpflicht + Anmeldepflicht +10-Tage Quarantäne - mit der Möglichkeit sich ab dem 5. Tag "freizutesten"


Für die kommenden Monate August/September/Oktober besteht aus unserer Sicht bei ALLEN REISEZIELEN ein erhebliches Restrisiko, dass es kurzfristig als Hochinzdenzgebiet (inkl. Quarantänepflicht) eingstuft wird.

Die Erfahrung zeigt: wo die Inzidenzahlen jetzt niedrig sind, werden diese wieder steigen. Wo die Zahlen jetzt hoch sind, werden die Zahlen wieder fallen.
Es bleibt wenig planbar.

Aktuell (Stand 23.07.) KEIN Risikogebiet:
- Kroatien (Ausnahme Zadar u.U.)
- Italien
- Belgien
- Polen
...also nicht wirklich viel...
 

Was passiert, wenn ich kurz vor Reiseantritt in Quarantäne muß?

Wir empfehlen den Abschluß einer passenden Rücktrittsversicherung.
Achtung: nicht bei allen Versicherungen sind die aktuell relevanten Corona-Situationen abgedeckt, da ein sogenannter "Pandemie-Ausschluß" bestehen kann.

Hier empfehlen wir Ihnen bereits vorab den direkten Kontakt mit Ihrem Versicherungsanbieter zu suchen, um den Umfang Ihres bestehenden Reiseschutzes zu prüfen.

Für neue Reisepläne und Buchungen empfehlen wir unsere Versicherungspartner, die OHNE Pandemie-Ausschluß eine größtmögliche Sicherheit bieten.
Ob ich selbst in Quarantäne muß, oder mein Kind (weil ggfs. ein Klassenkamerad "positiv" getestet wurde) - oder bei einer eventuellen
Temperatur-/Fiebermessung am Flughafen mir der Zutritt zum Flugzeug verweigert wird - diese Eventualitäten können wir im Vorfeld absichern und klären.
 

Kann ich meine bestehende Reisebuchung auf einen anderen Termin ändern?

Die Möglichkeit einer Änderung des Reisetermins ist derzeit in sehr vielen Fällen möglich.
Größtenteils sind die Veranstalter/Hoteliers/Vermieter/Fluggesellschaften flexibel & entgegenkommend.
Aber es gibt natürlich auch Ausnahmen. Sprechen Sie uns an, damit wir die Möglichkeiten für Ihre individuelle Reise klären können.
Die AGB`s der Leistungsträger sind jeweils entscheidend - ergänzt durch eventuelle Kulanzen.

Je längerfristig wir uns darum kümmern, desto besser. Teilweise gilt es auch die allgemeine Entwicklung bis
unmittelbar vor Reiseantritt abzuwarten und dann kurzfristig zu reagieren.
Melden Sie sich bei uns - wir klären es sehr gerne für Sie!

Wann erhalte ich mein Geld zurück?

Dies war/ist seit März 2020 eine unserer Hauptaufgaben: vom Urlaubstraumverwirklicher wurden wir zum Geldretter.

Auf die Corona-Situation konnte sich kein Reiseveranstalter und insbesondere auch keine Fluggesellschaft vorbereiten.
Alle Arbeitsabläufe wurden komplett auf den Kopf gestellt.

Bei den Pauschalreisen konnten unsere Kunden i.d.R. innerhalb von ca. 4-8 Wochen die Rückerstattungen bei sich verbuchen.
Teilweise auch deutlich schneller. In Einzelfällen auch länger.

Erstattungen von Flugbuchungen sind leider deutlich zeitintensiver. Hier stehen noch immer Rückforderungen seit Mitte März aus!
Eine Bearbeitungszeit von ca. 6-9 Monaten ist bei den meisten Airlines der traurige, langwierige Standard. Es ist hier viel Geduld gefragt.
Wir freuen uns sehr, dass der überwiegend große Teil unserer Kunden mittlerweile alle Erstattungen erhalten hat.
Den Rest bekommen wir auch noch hin...

Was passiert, wenn mein Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet?

Viele Kunden treibt die Angst um, dass in der Zwischenzeit ihr Reiseveranstalter in die Insolvenz gehen könnte und damit geleistete Zahlungen erst einmal „weg“ sind, da die gesetzliche vorgeschriebene Insolvenzversicherung für alle betroffenen Pauschalreisen nur bei insgesamt 110 Millionen Euro liegt.

Bei der Thomas Cook- Insolvenz musste nachträglich der Staat einspringen, um den entstandenen Schaden zu regulieren.

Aktuell erarbeitet die Bundesregierung jedoch eine bundesweite Lösung, um eine erneute Insolvenz großer Reiseveranstalter zu verhindern.

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