Rücktritt- & Abbruchversicherung

Der Reiseschutz für Ihren Urlaub.


Die Rücktrittsversicherung übernimmt anfallende Stornokosten vor Reiseantritt, z.B. bei

  • unerwartet schwerer Erkrankung (Attest vom Facharzt) eines Reiseteilnehmers (oder nahestehenden Angehörigen)
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • betriebsbedingte Arbeitslosigkeit/Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

Die Abbruchversicherung greift z.B. bei den obigen Gründen - jedoch nach Reiseantritt.

Erstattet werden dann die nicht in Anspruch genommenen Leistungen (z.B. für Unterkunft/Verpflegung),
sowie die Mehrkosten für eine frühere Heimreise (z.B. Umbuchungsgebühren/neuer Rückflug)

Achtung: muss i.d.R. innerhalb weniger Tage nach Buchung der Reise abgeschlossen werden!

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